Wir stellen Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für alle Spenden über 300 € aus. Für kleinere Beträge, die per Überweisung gespendet wurden, reicht dem Finanzamt Euer Überweisungsbeleg oder Kontoauszug. 

Zusätzlich stellen wir auch Zuwendungsbestätigungen aus, für Spenden die in bar geleistet worden sind.

Auf Anfrage stellen wir auch Zuwendungsbestätigungen für kleinere überwiesene Spendenbeträge aus.

Die Spendenbescheinigungen sind in der Regel ab dem Tag der ordentlichen Mitgliederversammlung / Vereinstag des folgejahres am Tresen abholbereit (etwa Anfang März).